Mitgliedschaft

Mitgliedschaft

Um an unseren vielfältigen Trainingseinheiten, Spielen und weiteren Aktivitäten teilnehmen zu könnne musst du Mitgleid im TV Cannstatt und der Volleyballabteilung sein. Es wird eine Vereins- und Abteilungsgebühr erhoben, um Bälle, Hallen, Trainer und Trainnerinnen zu bezahlen. Die genauen Konditionen kannst du auf der Vereinswebseite des TV Cannstatt nachlesen. Folge dazu diesem Link: TVC Webseite - Mitgliedschaft. Die aktuellen Konditionen findest du im Formular "TVC-Vertrag". Diesen Mitgliedsvertrag kannst du in der TVC-Geschäftsstelle oder bei uns im Training erhalten. Darin sind Vereins- und Abteilungsgebühr aufgelistet, sowie die weiteren Vertragsbedingungen wie die Pflicht zur regelmäßigen und rechtzeitigen Anzeige von Bescheinigungen für Ermäßigungen (falls vorhanden) an den Hauptverein (Info@tvcannstatt.de).

Probetraining

Unser Probetraining kannst du natürlich ersteinmal ohne eine Mitgliedschaft besuchen. Wie das geht kannst du im folgenden Abschnitt lesen.

Hast Du Lust mal vorbeizuschauen? Schau doch mal unter Probeteilnahme / -mitmachen wie das geht.
Bei Fragen kannst du uns sehr gerne auch eine Mail schicken oder dich telefonisch bei uns melden. Die Kontaktdaten findest du unter Kontakt.

Vereinskündigung Volleyballabteilung

Auch bei uns müssen immer wieder Personen kündigen, meist wegen Umzugs, Studiumsbeginns anderswo oder Rückzugs in die Heimat oder anderer Gründe.
Natürlich bedauern wir das sehr. Es ist schade, wenn jemand nicht weiter im TVC / der Volleyballabteilung Mitglied bleiben und Spaß haben will.

Wichtig:

Eine Kündigung ist nur gegenüber dem (Haupt)Verein gültig und deshalb nur diesem gegenüber (schriftlich) zu erklären. So steht es in der TVC-Satzung, die für jedes Mitglied gilt und an die sich auch der Verein selbst halten muss. TVC Satzungen-Ordnungen
E-Mailadresse: Info@tvcannstatt.de

Auf der Hauptvereinsinternetseite gibt es ein vorformuliertes Kündigungsformular. TVC vorformuliertes Kündigungsformular
Bitte beachte, dass eine Kündigung bei der Volleyballabteilung ab 01.07. jeden Jahres nur zum 30.06. des Folgejahres wirksam wird. Dies wurde in der Abteilungsmitgliederversammlung beschlossen, damit die Coaches während der Saison (01.07. bis 30.06.) einigermaßen sicher sein können, dass Ihnen der Kader erhalten bleibt.
Wenn du zwischen 30.06. und 31.12. kündigst, wirst du deshalb trotzdem noch einen Abteilungsbeitrag bis 30.06. des Folgejahres berechnet bekommen.

Solltest du nur aus der Volleyballabteilung austreten wollen, wäre auch hier die Mitteilung an den Hauptverein klarer, der die Buchhaltung führt. Es würde auch eine Erklärung gegenüber der Abteilung ausreichen, macht uns nur mehr Aufwand. Die soeben erwähnten Fristen und Kosten bleiben bestehen.